Jugendliche – Diagnostik und Behandlungsplan
Behandlung mit Gefühl
Vor der schonend und einfühlsam durchgeführten Therapie erstellen wir den geeigneten Behandlungsplan, bitten bedarfsweise den behandelnden Zahnarzt um etwaige Vorarbeiten, fertigen Abdrücke, Röntgenaufnahmen und Fotos des Gebisses und registrieren, wenn nötig, die Kiefergelenksposition.
Da Jugendliche zumeist großen Wert auf eine möglichst unauffällige oder gar unsichtbare Behandlung legen, bieten wir zahnfarbene Brackets, linguale Brackets oder INVISALIGN® an.
Gern beraten wir Sie über die individuellen Möglichkeiten.
Ist die aktive Behandlungsphase beendet und ein optimales Ergebnis erzielt, sorgen Retentionsplatten für die nötige Stabilität. Um das Ergebnis nachhaltig zu festigen und einem Rückfall vorzubeugen, ist mitunter der Einsatz einer lingualen Schienung zusätzlich sinnvoll.
Weitere Informationen finden Sie auf www.hot-smile.de.
WAS ZAHLT DIE KASSE?
Privat versichert
Bei vielen privaten Versicherungen gehört die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen zum Leistungsumfang. Im Einzelfall sollten Sie Ihre Krankenversicherung ansprechen und einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einreichen.
Sind Sie beihilfeberechtigt, leistet die Beihilfe in der Regel nur eine begrenzte Kostenerstattung.
Gesetzlich versichert
Seit einigen Jahren haben die gesetzlichen Krankenversicherungen das kieferorthopädische Indikationsgruppensystem, kurz KIG, eingeführt. Das KIG schreibt vor, ob und in welchem Maß eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder- und Jugendliche zuschussfähig ist.
Sind die Anforderungen erfüllt, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für eine zweckmäßige Behandlung. Bei dieser „Standardbehandlung“ werden die optimalen Kriterien einer funktionellen und modernen Kieferorthopädie nicht immer erfüllt.
Die Regelung des KIG hat nichts mit der individuellen Behandlungsbedürftigkeit zu tun, sondern soll lediglich eine Kostenersparnis für die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen.