Erwachsene – der Behandlungsablauf
Das Lächeln kehrt zurück
Unabhängig vom Alter nimmt auch bei Erwachsenen der Wunsch nach einer Korrektur von Zahnfehlstellungen zu. Je nach individueller Diagnose können wir nach relativ kurzer Zeit eine Verbesserung erreichen – was wiederum das Wohlbefinden und die Selbstsicherheit unserer Patienten fördert und das unbeschwerte Lächeln zurückkehren lässt.
Die Behandlung einer Zahnfehlstellung dient dazu die Funktion des Kauapparates zu verbessern oder wiederherzustellen sowie ästhetische Unzulänglichkeiten zu beseitigen. Häufig lassen sich auch die zahnärztlichen Behandlungsergebnisse durch eine kieferorthopädische Behandlung vor der Versorgung mit Kronen oder Brücken verbessern.
GANZ SCHÖN UNAUFFÄLLIG
Für die Therapie und den geeigneten Behandlungsplan berücksichtigen wir insbesondere die altersbedingten biologischen Besonderheiten. Ist das Wachstum des Kiefers abgeschlossen, lassen sich Kieferfehlstellungen mitunter nur chirurgisch korrigieren.
Wir klären mit Ihnen ab, ob der behandelnde Zahnarzt gegebenenfalls Vorarbeiten leisten sollte, fertigen Abdrücke, Röntgenaufnahmen und Fotos Ihres Gebisses und registrieren bei Bedarf die Kiefergelenksposition.
Da Erwachsene zumeist großen Wert auf eine möglichst unauffällige oder gar unsichtbare Behandlung legen, bieten wir zahnfarbene Brackets, linguale Brackets oder INVISALIGN® an.
Gern beraten wir Sie über die individuellen Möglichkeiten.
Privat versichert
Bei vielen privaten Versicherungen gehört die kieferorthopädische Behandlung Erwachsener zum Leistungsumfang. Im Einzelfall sollten Sie Ihre Krankenversicherung ansprechen oder einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einreichen. Nach unserer Erfahrung verhalten sich die Krankenversicherungen in der Regel kulant.
Sind Sie beihilfeberechtigt, leistet die Beihilfe in der Regel nur eine begrenzte Kostenerstattung.
Gesetzlich versichert
In der Regel werden kieferorthopädische Leistungen bei Patienten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen alle Kosten der kieferorthopädischen Behandlung selbst tragen.
Eine Ausnahme sind Patienten mit schweren Kieferanomalien, die kombiniert kieferorthopädisch und kieferchirurgisch behandelt werden müssen. Auch hier gilt, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Einige Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen beschrieben sind (z.B. Invisalign), sind auch dann von der Kostenerstattung ausgeschlossen.