Behandlungsbeginn beim Kieferorthopäden
Sie fragen sich sicherlich:
Ab wann ist es sinnvoll, mit Ihrem Kind einen Kieferorthopäden aufzusuchen?
Viele Teenager tragen Zahnspangen oder werden mit transparenten Schienen behandelt. Aber was ist eigentlich mit jüngeren Kindern? Kann auch bei ihnen eine kieferorthopädische Therapie Sinn machen?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Zähne, Kiefer, Kiefergelenke und auch die Zunge ein enges Zusammenspiel haben und fein aufeinander abgestimmt sind. Gerät etwas in diesem System ins Ungleichgewicht, kann es Folgen für das Sprechen, Kauen, Schlucken oder Atmen haben.
Beim Zähneputzen zu Hause oder auch bei den Kontrollen beim Zahnarzt können Ihnen oder auch dem Arzt bereits früh Fehlstellungen der Zähne oder Kiefer des Kindes auffallen, die es dann auch zeitnah abzuklären gilt.
In der ersten Phase des Zahnwechsels, im Alter von etwa sechs Jahren, also wenn die Kinder eingeschult werden, werden die Milchzähne in der Front durch bleibende Zähne ersetzt und die hinteren Backenzähne brechen durch.
Wenn Sie mit Ihrem Kind in diesem Alter in die Praxis kommen, bekommen Sie eine ausführliche Beratung und wir erstellen einen Durchbruchsbefund, der über den Status des Zahnwechsels Auskunft gibt. Darüber hinaus machen wir uns ein Bild über die Zahn- und Kieferstellung, die Funktionalität der Kiefergelenke und der Zunge. Auch sogenannte Habits (Angewohnheiten), wie Lippenpressen oder Zähneknirschen sowie Lutschgewohnheiten beziehen wir in die Diagnostik ein.
Wir beraten Sie und Ihr Kind, ob wir eine Behandlungsnotwendigkeit feststellen konnten und informieren Sie über geeignete Therapien.
Auch schon vor dem 6. Lebensjahr kann eine kieferorthopädische Therapie notwendig werden, wenn zum Beispiel ein frontaler oder seitlicher Kreuzbiss diagnostiziert wird. Dieser wird durch eine in der Regel kurze Behandlung beseitigt, um ein weiteres ungestörtes Kieferwachstum zu ermöglichen.
Ein früher Start in die kieferorthopädische Therapie bei Kindern ab ca. 6 -7 Jahren kann in folgenden Fällen sinnvoll und hilfreich sein:
- Eine gravierende Fehlstellung des Kiefers, wie zum Beispiel der Überbiss aufgrund eines zu großen Oberkiefers (Maxilla) oder eines zu klein ausgeprägten Unterkiefers (Mandibula), kann eine Frühbehandlung notwendig machen. Die oberen und unteren Schneidezähne haben in diesem Fall einen zu großen Abstand zueinander, das Abbeißen und die klare Aussprache sind gestört und das Risiko von Verletzungen der Schneidezähne durch (Sport-) Unfälle ist deutlich erhöht.
- Wir empfehlen auch dann einen frühen Beginn, wenn wir Wachstumsentwicklungen der Zähne und Kiefer (z.B. starke Engstände) erkennen, die bereits im Einschulungsalter einen Behandlungsbedarf notwendig machen. Dies geschieht auch hinsichtlich der Möglichkeit, dass ein späterer Start die Therapie erschweren könnte.
- Ein früher Milchzahnverlust durch Unfall oder Karies erfordert häufig einen Platzhalter. Die Lücken werden durch den Platzhalter offen gehalten, damit der Durchbruch der bleibenden Zähne ungehindert stattfinden kann. Damit vermeiden wir mögliche Zahnfehlstellungen, die ansonsten auftreten könnten.
Wir stehen mit Ihrem Zahnarzt im Kontakt, wenn es um die Zahngesundheit Ihres Kindes geht. Bei den regelmäßigen zahnärztlichen Kontrollen fallen auch Fehlstellungen in den Blick des Arztes. In diesem Fall wird er Sie informieren und Ihnen einen Besuch beim Kieferorthopäden empfehlen.
Unser Team berücksichtig besonders das Alter Ihres Kindes: Die Termine in der Praxis und auch das Tragen der herausnehmbaren Zahnspange stellen Ihr Kind vor neue Herausforderungen. Darauf gehen wir behutsam und verständnisvoll ein. Letztlich kommt es auch auf die Kooperation unserer jungen Patientinnen und Patienten an, die ihre Spange nach unseren Vorgaben jeden Tag für eine gewisse Zeit tragen müssen.
Die Dauer einer Frühbehandlung orientiert sich an den Behandlungsaufgaben und ist natürlich auch von der Mitarbeit abhängig. Häufig erfolgt eine Behandlungspause zwischen Früh- und Hauptbehandlung.
In der zweiten Phase des Zahnwechsels, ab einem Alter von 10 bis 11 Jahren, kann nach entsprechender Diagnostik und Befunderhebung eine weitere Behandlung erfolgen. Das klären wir jedoch individuell mit Ihnen und Ihrem Kind ab. Fragen Sie gerne nach oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.